Sieg für die Pressefreiheit. Der Deutsche Journalisten-Verband hat das Urteil als Sieg der Pressefreiheit bezeichnet.
Februar 22nd, 2010
Der
hat das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zur so genannten Panoramafreiheit als Sieg der Pressefreiheit bezeichnet. Das Gericht hatte in einer Berufungsverhandlung das von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ausgesprochene Fotoverbot für unrechtmäßig erklärt (Az. 5 U 12/09). Der DJV hatte die von dem Verbot betroffenen Bildjournalisten der Fotoagentur Ostkreuz und des Internetportals Fotofinder unterstützt.
„Damit ist der Versuch der Stiftung gescheitert, Bildjournalisten in ihrer freien Berufsausübung einzuschränken“, kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Die Stiftung hatte in den Parks und Schlossanlagen in Berlin und Brandenburg nur noch Fotos zu privaten Zwecken zugelassen. Pressefotos wurden von der Stiftung als gewerbliche Aufnahmen eingestuft, die mit der Parkordnung kollidierten.
Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Jedoch hatte das Oberlandesgericht Brandenburg in der Hauptverhandlung am 10. Dezember 2009 deutlich gemacht, dass die Schlösserstiftung mit ihrer Parkordnung nicht in das Grundrecht der Pressefreiheit eingreifen könne.
Dies zeigt auch fuer das Fotografen-Team der Sylent-Press Press Agency, daß hier endlich mal wieder das Grundgesetz greift und die Ausuebung des Berufes damit gestaerkt wird.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
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